Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallen

    Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Zuständigkeit

    An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07937 Zeulenroda-Triebes

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036628 97395

    Telefon Festnetz: 036628 480

    E-Mail: poststelle@zeulenroda-triebes.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Kosten

    Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English