Spielhallen
Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
Zuständigkeit
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Öffentliche Ordnung Gewerbebehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03663 488-536
Fax: 03663 488-453
Telefon Festnetz: 03663 488-537
Telefon Festnetz: 03663 488-522
Telefon Festnetz: 03663 488-534
Fax: 03663 488-496
E-Mail: gewerbe@lrasok.thueringen.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
Stichwörter
Fachdienst Öffentliche Ordnung Gewerbebehörde Gaststätte
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Kosten
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Spielhallenerlaubnis, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten