Spielhallen
Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
Zuständigkeit
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Am Alten Versuchsfeld/Keramikerstraße
Bus: Stadtroda - Hermsdorf - Eisenberg
Bahnhof Hermsdorf-Klosterlausnitz
Regionalbahn: Holzlandbahn Gera - Jena - Weimar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        09:00 - 12:00 Uhr Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Am Alten Versuchsfeld/Keramikerstraße
Bus: Stadtroda - Hermsdorf - Eisenberg
Bahnhof Hermsdorf-Klosterlausnitz
Regionalbahn: Holzlandbahn Gera - Jena - Weimar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        09:00 - 12:00 Uhr Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen