Spielhallen
Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
Zuständigkeit
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
IBAN: DE88 1203 0000 0001 0000 74
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-746
Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Kosten
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Aufstellung von Spielgeräten, Spielhallenerlaubnis, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit