Spielhallen
Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
Zuständigkeit
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 2 Abs. 5 Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG)
Stellvertretungserlaubnis nach § 2 Abs. 5 Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG)
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Kosten
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Aufstellung von Spielgeräten, Spielhallenerlaubnis, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit