Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallen

    Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Zuständigkeit

    An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    Fax: 03644 540-299

    E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Apolda - Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Schloß
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
      Anzahl: 6  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03644 650249

    Telefon Festnetz: 03644 65035(-3 Hr. Reichpietsch -4 Hr. Linke)

    E-Mail: gewerbewesen@apolda.de

    Kontaktperson

    • Herr Thomas Reichpietsch (Sachbearbeiter Gewerbewesen)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650353

      E-Mail: gewerbewesen@apolda.de

    • Herr Mathias Linke (SB Allgemeine Ordnung/ Gewerbewesen/ Sicherheitsfachkraft)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650354

      E-Mail: gewerbewesen@apolda.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Kosten

    Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de