Spielhallen
Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
Zuständigkeit
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
De-Mail: oga@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-551
Telefon Festnetz: 03628 738-550
Fax: 03628 738-579
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
Stadtverwaltung Ilmenau - Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
Anzahl: 25
Gebühren: nein
A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min
Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min
Rollstuhlfahrer bitte Eingang Topfmarkt benutzen (Fahrstuhl im Rathaus über Innenhof erreichbar) oder am Haupteingang klingeln!
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03677 600-106
E-Mail: gewerbe@ilmenau.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen