Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallen

    Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Zuständigkeit

    An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-550

    Fax: 03628 738-579

    Telefon Festnetz: 03628 738-551

    E-Mail: oga@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ilmenau - Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 7

    98693 Ilmenau

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
      Anzahl: 25  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min
    • Haltestelle: A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03677 600-106

    E-Mail: gewerbe@ilmenau.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Kosten

    Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de