Spielhallen
Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
Zuständigkeit
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - FD Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1243
99962 Mühlhausen/Thüringen
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmens gem. § 33 i GewO
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c GewO
Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellortes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
Stichwörter
Gewerbeamt, Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen