Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallen

    Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Zuständigkeit

    An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Rechts-und Ordnungsamt - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3227

    E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)

    Stichwörter

    Gaststätten, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbebehörde

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Kosten

    Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielhallenerlaubnis, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English