• Döbritschen (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

Beschreibung

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten kann oder nicht in der Lage ist, sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ein zentrales Ziel der Sozialhilfe ist es, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.


Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

  • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
  • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
  • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
  • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
  • Trennungsängsten und schwierigkeiten
  • angespannter familiärer Situation
  • Beziehungsproblemen
  • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
  • Wochenbettdepression

zuständige Stelle

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen (Landkreise und kreisfreien Städte) und in speziellen Fällen von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe (Land).

Zuständigkeit

Rat- und Hilfesuchende können sich in Notlagen unmittelbar an das Sozialamt ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt wenden.

Ansprechpartner

Für Döbritschen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

  • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
  • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
  • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Gesundheitshilfe, Familien, Beratung, SGB XII, SGB 12, Sozialhilfe, Zwölftes Sozialgesetzbuch, Säuglinge, Gesundheitsdienst, Hilfe zur Gesundheit, Sozialgesetzbuch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024