Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.
Beschreibung
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten kann oder nicht in der Lage ist, sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ein zentrales Ziel der Sozialhilfe ist es, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.
Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.
Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:
- unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
- Ein und Durchschlafschwierigkeiten
- Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
- Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
- Trennungsängsten und schwierigkeiten
- angespannter familiärer Situation
- Beziehungsproblemen
- Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
- Wochenbettdepression
Hinweise für Erfurt: Monatskarte (Sozialticket)
Hinweise für Erfurt: Hilfen zur Gesundheit
Hinweise für Erfurt: Bestattungskosten
Hinweise für Erfurt: Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Erfurt: Sozialausweis
Hinweise für Erfurt: Einmalige Beihilfen
Hinweise für Erfurt: Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
Hinweise für Erfurt: Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
Hinweise für Erfurt: Ermäßigte Theaterkarten
Hinweise für Erfurt: Hilfen zur Pflege
zuständige Stelle
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen (Landkreise und kreisfreien Städte) und in speziellen Fällen von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe (Land).
Zuständigkeit
Rat- und Hilfesuchende können sich in Notlagen unmittelbar an das Sozialamt ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt wenden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Internet
Formulare
Sozialticket: Antrag auf Erstattung eines Zuschusses zur Monatsfahrkarte der EVAG
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Leistungen innerhalb SGB XII (Grundsicherung, HLU, Sinnesbehindertengeld etc.)
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Internet
Formulare
Leistung: Antrag auf einmalige und ergänzende Leistungen nach SGB XII
Leistung: Antrag auf Gewährung von Umzugskosten
Leistung: Hinweise und Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe I (Sozialraum Nord, City und Südstadt)
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Internet
Formulare
Pflegeleistung: Einverständniserklärung Pflegesachleistung
Sozialhilfe: Merkblatt für nachfragende Personen bzw. Leistungsberechtigte
Pflegeleistung: Einverständnis zur Übermittlung eines Gutachtens
Sozialhilfe: Antrag auf unbare Zahlung
Pflegeleistung: Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege
Sozialhilfe: Erklärung über Vermögenswerte
Pflegeleistung: Erklärung des Hilfesuchenden zu unterhaltspflichtigen Angehörigen
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe II (Sozialraum Südost und Oststadt)
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Internet
Formulare
Sozialhilfe: Erklärung über Vermögenswerte
Sozialhilfe: Antrag auf unbare Zahlung
Pflegeleistung: Einverständnis zur Übermittlung eines Gutachtens
Pflegeleistung: Einverständniserklärung Pflegesachleistung
Pflegeleistung: Erklärung des Hilfesuchenden zu unterhaltspflichtigen Angehörigen
Pflegeleistung: Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege
Sozialhilfe: Merkblatt für nachfragende Personen bzw. Leistungsberechtigte
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Sozialgesetzbuch, Hilfe zur Gesundheit, SGB 12, Gesundheitsdienst, Familien, SGB XII, Beratung, Gesundheitshilfe, Sozialhilfe, Säuglinge
Metainformation
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- Ursprungsportal: Monatskarte (Sozialticket) in Erfurt
- Ursprungsportal: Hilfen zur Gesundheit in Erfurt
- Ursprungsportal: Bestattungskosten in Erfurt
- Ursprungsportal: Hilfe zum Lebensunterhalt in Erfurt
- Ursprungsportal: Sozialausweis in Erfurt
- Ursprungsportal: Einmalige Beihilfen in Erfurt
- Ursprungsportal: Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung in Erfurt
- Ursprungsportal: Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus in Erfurt
- Ursprungsportal: Ermäßigte Theaterkarten in Erfurt
- Ursprungsportal: Hilfen zur Pflege in Erfurt