Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

    Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

    Beschreibung

    Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten kann oder nicht in der Lage ist, sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ein zentrales Ziel der Sozialhilfe ist es, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.


    Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

    Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

    • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
    • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
    • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
    • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
    • Trennungsängsten und schwierigkeiten
    • angespannter familiärer Situation
    • Beziehungsproblemen
    • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
    • Wochenbettdepression

    Hinweise für Erfurt: Monatskarte (Sozialticket)

    Hinweise für Erfurt: Hilfen zur Gesundheit

    Hinweise für Erfurt: Bestattungskosten

    Hinweise für Erfurt: Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Erfurt: Sozialausweis

    Hinweise für Erfurt: Einmalige Beihilfen

    Hinweise für Erfurt: Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung

    Hinweise für Erfurt: Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus

    Hinweise für Erfurt: Ermäßigte Theaterkarten

    Hinweise für Erfurt: Hilfen zur Pflege

    zuständige Stelle

    Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen (Landkreise und kreisfreien Städte) und in speziellen Fällen von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe (Land).

    Zuständigkeit

    Rat- und Hilfesuchende können sich in Notlagen unmittelbar an das Sozialamt ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt wenden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Soziales

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    Fax: 0361 655-6188

    Telefon Festnetz: 0361 655-6201

    E-Mail: but-buergerservice.soziales@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Sozialticket: Antrag auf Erstattung eines Zuschusses zur Monatsfahrkarte der EVAG

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Leistungen innerhalb SGB XII (Grundsicherung, HLU, Sinnesbehindertengeld etc.)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30

    Kontakt

    Fax: 0361 655-6299

    Telefon Festnetz: 0361 655-6330

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Leistung: Antrag auf einmalige und ergänzende Leistungen nach SGB XII
    Leistung: Antrag auf Gewährung von Umzugskosten
    Leistung: Hinweise und Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe I (Sozialraum Nord, City und Südstadt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-6310

    Fax: 0361 655-6309

    E-Mail: teilhabe-beratung.soziales@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Pflegeleistung: Einverständniserklärung Pflegesachleistung
    Sozialhilfe: Merkblatt für nachfragende Personen bzw. Leistungsberechtigte
    Pflegeleistung: Einverständnis zur Übermittlung eines Gutachtens
    Sozialhilfe: Antrag auf unbare Zahlung
    Pflegeleistung: Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege
    Sozialhilfe: Erklärung über Vermögenswerte
    Pflegeleistung: Erklärung des Hilfesuchenden zu unterhaltspflichtigen Angehörigen

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe II (Sozialraum Südost und Oststadt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    Fax: 0361 655-6309

    Telefon Festnetz: 0361 655-6324

    E-Mail: teilhabe-beratung.soziales@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Sozialhilfe: Erklärung über Vermögenswerte
    Sozialhilfe: Antrag auf unbare Zahlung
    Pflegeleistung: Einverständnis zur Übermittlung eines Gutachtens
    Pflegeleistung: Einverständniserklärung Pflegesachleistung
    Pflegeleistung: Erklärung des Hilfesuchenden zu unterhaltspflichtigen Angehörigen
    Pflegeleistung: Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege
    Sozialhilfe: Merkblatt für nachfragende Personen bzw. Leistungsberechtigte

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
    • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
    • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialgesetzbuch, Zwölftes Sozialgesetzbuch, Hilfe zur Gesundheit, SGB 12, Gesundheitsdienst, Familien, SGB XII, Beratung, Gesundheitshilfe, Sozialhilfe, Säuglinge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de