Seniorenvertretung/Seniorenbüro
Seniorenvertretungen und Seniorenbüros setzen sich in vielen Kommunen für die Interessen von Senior/innen ein.
Beschreibung
Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. In den meisten größeren Städten gibt es eine Seniorenvertretung.
Folgende Aufgabenfelder fallen in den Zuständigkeitsbereich der Seniorenvertretung:
- Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbstständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
- Sie informiert in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Altenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Menschen zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.
- Sie berät Rat und Verwaltung sowie Träger der Altenarbeit und sonstige Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation.
Seniorenbüros sind Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in der nachberuflichen Lebensphase.
Seniorenbüros richten sich an Menschen ab 50 Jahren, die für sich und andere aktiv werden möchten. Auch für vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene und jüngere Menschen können Seniorenbüros wichtige Treffpunkte sein und sinnvolle Aufgaben anbieten. Seniorenbüros sind Ansprechpartner für Seniorengruppen und Initiativen sowie für gemeinnützige Träger, die freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen.
Zuständigkeit
Fragen Sie bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung nach.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Landkreisförderung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Busbahnhof Schützenplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 Uhr Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 17:30 Uhr Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 036691 70-122
Weitere Informationen
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.
Gemeindeverwaltung Bad Klosterlausnitz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen