Seniorenvertretung/Seniorenbüro
Seniorenvertretungen und Seniorenbüros setzen sich in vielen Kommunen für die Interessen von Senior/innen ein.
Beschreibung
Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. In den meisten größeren Städten gibt es eine Seniorenvertretung.
Folgende Aufgabenfelder fallen in den Zuständigkeitsbereich der Seniorenvertretung:
- Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbstständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
- Sie informiert in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Altenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Menschen zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.
- Sie berät Rat und Verwaltung sowie Träger der Altenarbeit und sonstige Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation.
Seniorenbüros sind Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in der nachberuflichen Lebensphase.
Seniorenbüros richten sich an Menschen ab 50 Jahren, die für sich und andere aktiv werden möchten. Auch für vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene und jüngere Menschen können Seniorenbüros wichtige Treffpunkte sein und sinnvolle Aufgaben anbieten. Seniorenbüros sind Ansprechpartner für Seniorengruppen und Initiativen sowie für gemeinnützige Träger, die freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen.
Hinweise für Erfurt: Seniorenarbeit
Schaffung von Möglichkeiten für Senioren am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, Beratung bei der Beschaffung von altersgerechtem Wohnraum, Inanspruchnahme von Ehrungen im Alter, Teilnahme an Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Schaffung von Möglichkeiten für Senioren am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, Beratung bei der Beschaffung von altersgerechtem Wohnraum, Inanspruchnahme von Ehrungen im Alter, Teilnahme an Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Zuständigkeit
Fragen Sie bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung nach.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe I (Sozialraum Nord, City und Südstadt)
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe II (Sozialraum Südost und Oststadt)
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Seniorenarbeit
keine Unterlagen
keine Unterlagen
Kosten
Hinweise für Erfurt: Seniorenarbeit
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Seniorenarbeit
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Ratgeber für ältere Bürger der Stadt.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Ratgeber für ältere Bürger der Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen