Schwerbehindertenausweis beantragen
Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Beschreibung
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
E-Mail-Kontakt: versorgungsverwaltung@lkson.de
E-Mail-Kontakt: versorgungsverwaltung@lkson.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.50.2 Sachgebiet Teilhabe und Eingliederungshilfe
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 
Kontakt
E-Mail: sozialamt@lkson.de
De-Mail: poststelle@lkson.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03675 871-220
Fax: 03675 871-404
Kontaktperson
Frau O. Boche
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: versorgungsverwaltung@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-569
Fax: 03675 871-582
Frau E. Köpper
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: versorgungsverwaltung@lkson.de
Fax: 03675 871-582
Telefon Festnetz: 03675 871-566
Frau D. Ströber
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: versorgungsverwaltung@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-567
Fax: 03675 871-582
Frau C. Unger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-568
Fax: 03675 871-582
E-Mail: versorgungsverwaltung@lkson.de
Formulare
Erst- und Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht gem. § 152 SGB IX
Hinweise und Tipps zur Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht_LRA Sonneberg.pdf (Erst- und Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht gem. § 152 SGB IX)
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht_LRA Sonneberg.pdf (Erst- und Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht gem. § 152 SGB IX)
Voraussetzungen
Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
- Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
- Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen