Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-301

    Fax: 03628 738-399

    E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    • Frau S. Becker (Sachbearbeiterin Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe)
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

      Telefon Festnetz: 03628 738-373

    • Frau N. Jahn (Sachbearbeiterin Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe)
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

      Telefon Festnetz: 03628 738-375

    • Frau A. Klein (Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe)
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

      Telefon Festnetz: 03628 738-370

    • Frau B. Körber (Sachbearbeiterin Schwerbehindertenrecht)
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-372

      E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

    • Frau A. Wilhelm (Sachbearbeiterin Schwerbehindertenrecht)
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-371

      E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

    • Frau D. Späte (Sachbearbeiterin Schwerbehindertenrecht)
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

      Telefon Festnetz: 03628 738-374

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2019

    Technisch geändert am 18.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.

    Voraussetzungen

    Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
    • Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
    • Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Stichwörter

    Schwerbehinderung, Schwerbehindertenantragstellung, Handicap, Schwerbehindertenausweis, SB-Ausweis, Behinderung, Schwerbehinderte, Beeinträchtigung, Grad der Behinderung, schwerbehindert, Behinderungsgrad, Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024