Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung

    Beschreibung

    - Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
    - Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
    - Bearbeitung von Widersprüchen
    - Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
    - Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagarinstraße 68

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Herderstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

    Weitere Informationen

    Änderung der Öffnungszeiten & Verlängerung der Bearbeitungszeiten

    Geänderte Öffnungszeiten bis auf Weiteres:

    Persönliche Vorsprachen dienstags und donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit zu den bekannten Servicezeiten oder per E-Mail: Schwerbehindertenfeststellung@gera.de

    Verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung in der Abteilung Versorgung

    Die Abteilung Versorgung des Amtes für Gesundheit und Versorgung informiert, dass aufgrund des derzeitigen hohen Bearbeitungsaufkommens mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Die Abteilung bedauert dies und arbeitet daran, die Situation so schnell wie möglich zu verbessern.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Ihre Abteilung Versorgung

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.

    Voraussetzungen

    Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
    • Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
    • Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Stichwörter

    Grad der Behinderung, Handicap, schwerbehindert, Schwerbehindertenantragstellung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, SB-Ausweis, Schwerbehinderte, Behinderungsgrad, Behinderung, Behinderung, Beeinträchtigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de