Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

    Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30

    Kontakt

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-6340

    Fax: 0361 655-6299

    Formulare

    Leistung: Hinweise und Antrag auf Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2014 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 24.08.2020 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.

    Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.

    Voraussetzungen

    Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    keine

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
    • Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
    • Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:

    Name

    Raum

    Buchstaben

    Telefon-Nr.

    Frau Möller

    005

    Sachgebietsleiterin

    0361 655-6340

    Herr Dittmar

    004

    K

    0361 655-6345

    Frau Grobe

    006

    R, F

    0361 655-6341

    Frau Wiedenhöft

    007

    A, C, I, O, Q, T

    0361 655-6342

    Herr Heitmann

    008

    Sch

    0361 655-6347

    Frau Günther

    009

    H

    0361 655-6346

    Frau Stockhaus

    010

    L, G

    0361 655-6343

    Frau Beständig

    010

    L, G

    0361 655-6344

    Frau Möller, K.

    011

    M, N

    0361 655-6368

    Frau Großer

    012

    V, E, P

    0361 655-6369

    Frau Löwe

    014

    B

    0361 655-6348

    Frau Stange

    014

    W, U, X, Y

    0361 655-6349

    Frau Hiltmann

    008

    S, D

    0361 655-6385

    Frau Henning

    003

    St, Z, J

    0361 655-6148

    Fax: 0361 655-6576

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Hinweis

    Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .

    Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:

    Name

    Raum

    Buchstaben

    Telefon-Nr.

    Frau Möller

    005

    Sachgebietsleiterin

    0361 655-6340

    Herr Dittmar

    004

    K

    0361 655-6345

    Frau Grobe

    006

    R, F

    0361 655-6341

    Frau Wiedenhöft

    007

    A, C, I, O, Q, T

    0361 655-6342

    Herr Heitmann

    008

    Sch

    0361 655-6347

    Frau Günther

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    H

    0361 655-6346

    Frau Stockhaus

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    L, G

    0361 655-6343

    Frau Beständig

    010

    L, G

    0361 655-6344

    Frau Möller, K.

    011

    M, N

    0361 655-6368

    Frau Großer

    012

    V, E, P

    0361 655-6369

    Frau Löwe

    014

    B

    0361 655-6348

    Frau Stange

    014

    W, U, X, Y

    0361 655-6349

    Frau Hiltmann

    008

    S, D

    0361 655-6385

    Frau Henning

    003

    St, Z, J

    0361 655-6148

    Fax: 0361 655-6576

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Hinweis

    Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)