Schwerbehindertenausweis beantragen
Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Beschreibung
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Formulare
Leistung: Hinweise und Antrag auf Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Voraussetzungen
Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
- Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
- Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
- Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat Fachaufsicht Schwerbehindertenrecht, Rechtsfragen Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädigungsrecht
- Feststellungsverfahren und Ausweise
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name
Raum
Buchstaben
Telefon-Nr.
Frau Möller
005
Sachgebietsleiterin
0361 655-6340
Herr Dittmar
004
K
0361 655-6345
Frau Grobe
006
R, F
0361 655-6341
Frau Wiedenhöft
007
A, C, I, O, Q, T
0361 655-6342
Herr Heitmann
008
Sch
0361 655-6347
Frau Günther
009
H
0361 655-6346
Frau Stockhaus
010
L, G
0361 655-6343
Frau Beständig
010
L, G
0361 655-6344
Frau Möller, K.
011
M, N
0361 655-6368
Frau Großer
012
V, E, P
0361 655-6369
Frau Löwe
014
B
0361 655-6348
Frau Stange
014
W, U, X, Y
0361 655-6349
Frau Hiltmann
008
S, D
0361 655-6385
Frau Henning
003
St, Z, J
0361 655-6148
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name
Raum
Buchstaben
Telefon-Nr.
Frau Möller
005
Sachgebietsleiterin
0361 655-6340
Herr Dittmar
004
K
0361 655-6345
Frau Grobe
006
R, F
0361 655-6341
Frau Wiedenhöft
007
A, C, I, O, Q, T
0361 655-6342
Herr Heitmann
008
Sch
0361 655-6347
Frau Günther
009
H
0361 655-6346
Frau Stockhaus
010
L, G
0361 655-6343
Frau Beständig
010
L, G
0361 655-6344
Frau Möller, K.
011
M, N
0361 655-6368
Frau Großer
012
V, E, P
0361 655-6369
Frau Löwe
014
B
0361 655-6348
Frau Stange
014
W, U, X, Y
0361 655-6349
Frau Hiltmann
008
S, D
0361 655-6385
Frau Henning
003
St, Z, J
0361 655-6148
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Gültigkeitsgebiet
Thüringen