Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit

    Sie können Schwarzarbeit selbstständig melden. Dies wird dann aufgrund Ihrer Hinweise durch die zuständige Stelle geprüft.

    Beschreibung

    Was ist Schwarzarbeit?
    Den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt schon derjenige, der

    • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt,
    • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat,
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO),
    • Leistungen missbraucht,
    • Steuern hinterzieht oder
    • diverse Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger verletzt.

    Zuständigkeit

    Wo kann man Schwarzarbeit anzeigen?
    Meldestelle Schwarzarbeit und Lohndumping im Hotel- und Gaststättengewerbe unter Hotline:
    0 18 01/14 15 16

    Wer auf Baustellen Schwarzarbeiter vermutet, kann seinen Verdacht bei der von der IG Bau geschalteten Hotline loswerden.
    Anrufe werden werktags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter
    08 00/4 42 28 02 (gebührenfrei) entgegen genommen.

    Oder Sie schicken eine E-Mail an kontrolle@igbau.de.

    Auch Hinweise aus anderen Bereichen werden bei beiden Meldestellen entgegengenommen und an die zuständigen Behörden zur Überprüfung weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie sich auch an die örtlich zuständige untere Gewerbebehörde (Gewerbeamt) wenden. Meldungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

    Zuständige Stellen:
    Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind in Deutschland einerseits die Bundeszollverwaltung und andererseits die nach Landesrecht zuständigen Behörden (i. d. Regel die Ordnungsämter der Landkreise, Kreisfreien Städte) zuständig.

    Im Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vertreten. Die originäre Zuständigkeit des Zolls bezieht sich auf Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung, Verletzung diverser Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger.

    Die FKS ist in Thüringen erreichbar unter:

    Hauptzollamt Erfurt
    - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    Am Tannenwäldchen 50
    99096 Erfurt

    Postanschrift:
    Postfach 90 04 06
    99107 Erfurt

    Telefon: 0361/60 176 - 0
    Fax:  0361/ 60 176 - 910
    Email: poststelle.hza-erfurt@zoll.bund.de

    Die Bekämpfung der Schwarzarbeit wird in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie für die nach Landesrecht zuständigen Behörden koordiniert. Dazu arbeiten die Ordnungsämter mit den unterschiedlichsten Behörden zusammen. Zu nennen sind hier die Hauptzollämter, Gewerbe-, Arbeits- und Sozialämter, Polizei, Handwerkskammern, Berufsgenossenschaften sowie die Finanzbehörden und Rentenversicherungsträger (ehemals: LVA, BfA).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-132

    Fax: 03447 586-106

    E-Mail: ordnung.gewerbe@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Herr Nikolas Sonntag (Fachdienstleiter)

      Telefon Festnetz: 03447 586-132

    • Gewerbeangelegenheiten Öffentliche Ordnung,

      Telefon Festnetz: 03447 586-147

      Telefon Festnetz: 03447 586-145

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schattenwirtschaft, Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit Meldung, Tarifrecht, Leistungsmissbrauch, Nachbarschaftshilfe, Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit melden, Steuern, illegale Arbeitnehmerüberlassung

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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