Schwarzarbeit
Sie können Schwarzarbeit selbstständig melden. Dies wird dann aufgrund Ihrer Hinweise durch die zuständige Stelle geprüft.
Beschreibung
Was ist Schwarzarbeit?
Den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt schon derjenige, der
- seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt,
- die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat,
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO),
- Leistungen missbraucht,
- Steuern hinterzieht oder
- diverse Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger verletzt.
Zuständigkeit
Wo kann man Schwarzarbeit anzeigen?
Meldestelle Schwarzarbeit und Lohndumping im Hotel- und Gaststättengewerbe unter Hotline:
0 18 01/14 15 16
Wer auf Baustellen Schwarzarbeiter vermutet, kann seinen Verdacht bei der von der IG Bau geschalteten Hotline loswerden.
Anrufe werden werktags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter
08 00/4 42 28 02 (gebührenfrei) entgegen genommen.
Oder Sie schicken eine E-Mail an kontrolle@igbau.de.
Auch Hinweise aus anderen Bereichen werden bei beiden Meldestellen entgegengenommen und an die zuständigen Behörden zur Überprüfung weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie sich auch an die örtlich zuständige untere Gewerbebehörde (Gewerbeamt) wenden. Meldungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Zuständige Stellen:
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind in Deutschland einerseits die Bundeszollverwaltung und andererseits die nach Landesrecht zuständigen Behörden (i. d. Regel die Ordnungsämter der Landkreise, Kreisfreien Städte) zuständig.
Im Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vertreten. Die originäre Zuständigkeit des Zolls bezieht sich auf Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung, Verletzung diverser Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger.
Die FKS ist in Thüringen erreichbar unter:
Hauptzollamt Erfurt
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Am Tannenwäldchen 50
99096 Erfurt
Postanschrift:
Postfach 90 04 06
99107 Erfurt
Telefon: 0361/60 176 - 0
Fax: 0361/ 60 176 - 910
Email: poststelle.hza-erfurt@zoll.bund.de
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit wird in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie für die nach Landesrecht zuständigen Behörden koordiniert. Dazu arbeiten die Ordnungsämter mit den unterschiedlichsten Behörden zusammen. Zu nennen sind hier die Hauptzollämter, Gewerbe-, Arbeits- und Sozialämter, Polizei, Handwerkskammern, Berufsgenossenschaften sowie die Finanzbehörden und Rentenversicherungsträger (ehemals: LVA, BfA).
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen