Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit

    Sie können Schwarzarbeit selbstständig melden. Dies wird dann aufgrund Ihrer Hinweise durch die zuständige Stelle geprüft.

    Beschreibung

    Was ist Schwarzarbeit?
    Den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt schon derjenige, der

    • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt,
    • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat,
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO),
    • Leistungen missbraucht,
    • Steuern hinterzieht oder
    • diverse Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger verletzt.

    Zuständigkeit

    Wo kann man Schwarzarbeit anzeigen?
    Meldestelle Schwarzarbeit und Lohndumping im Hotel- und Gaststättengewerbe unter Hotline:
    0 18 01/14 15 16

    Wer auf Baustellen Schwarzarbeiter vermutet, kann seinen Verdacht bei der von der IG Bau geschalteten Hotline loswerden.
    Anrufe werden werktags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter
    08 00/4 42 28 02 (gebührenfrei) entgegen genommen.

    Oder Sie schicken eine E-Mail an kontrolle@igbau.de.

    Auch Hinweise aus anderen Bereichen werden bei beiden Meldestellen entgegengenommen und an die zuständigen Behörden zur Überprüfung weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie sich auch an die örtlich zuständige untere Gewerbebehörde (Gewerbeamt) wenden. Meldungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

    Zuständige Stellen:
    Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind in Deutschland einerseits die Bundeszollverwaltung und andererseits die nach Landesrecht zuständigen Behörden (i. d. Regel die Ordnungsämter der Landkreise, Kreisfreien Städte) zuständig.

    Im Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vertreten. Die originäre Zuständigkeit des Zolls bezieht sich auf Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung, Verletzung diverser Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger.

    Die FKS ist in Thüringen erreichbar unter:

    Hauptzollamt Erfurt
    - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    Am Tannenwäldchen 50
    99096 Erfurt

    Postanschrift:
    Postfach 90 04 06
    99107 Erfurt

    Telefon: 0361/60 176 - 0
    Fax:  0361/ 60 176 - 910
    Email: poststelle.hza-erfurt@zoll.bund.de

    Die Bekämpfung der Schwarzarbeit wird in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie für die nach Landesrecht zuständigen Behörden koordiniert. Dazu arbeiten die Ordnungsämter mit den unterschiedlichsten Behörden zusammen. Zu nennen sind hier die Hauptzollämter, Gewerbe-, Arbeits- und Sozialämter, Polizei, Handwerkskammern, Berufsgenossenschaften sowie die Finanzbehörden und Rentenversicherungsträger (ehemals: LVA, BfA).

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Hainich-Werratal (Kreis Wartburgkreis, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schattenwirtschaft, Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit Meldung, Tarifrecht, Leistungsmissbrauch, Nachbarschaftshilfe, Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit melden, Steuern, illegale Arbeitnehmerüberlassung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de