Schulpflicht

    Allgemeine Informationen zur Schulpflicht erhalten

    Sie erhalten grundlegende Informationen zur Schulpflicht und der grundsätzlichen Regelungen. Auf alle speziellen Ausnahmefälle wird nicht umfassend eingegangen.

    Beschreibung

    Wenn Sie oder Ihre Kinder in Thüringen leben, d. h. Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier haben oder in Thüringen in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen Sie der Schulpflicht (Schulpflichtige/Schulpflichtiger).

    Die Schulpflicht gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht.

    Die Vollzeitschulpflicht beginnt zum 1. August eines Jahres für alle Kinder, die an diesem Tag sechs Jahre alt sind. Es gibt Ausnahmen von dieser Altersregelung (z. B. vorzeitige Aufnahme und Rückstellung).

    Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Schuljahre. Dazu gibt es Ausnahmen (z. B. Überspringen einer Klassenstufe).

    Die Vollzeitschulpflicht kann an den staatlichen Schulen (Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium und Förderschule) sowie durch den Besuch einer Ersatzschule (sog. "freie Schulen" oder "Privatschulen") erfüllt werden. Es gibt weitere Möglichkeiten (z. B. an berufsbildenden Schulen).

    Wenn Sie oder Ihre Kinder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ist der Besuch der Berufsschule verpflichtend (Berufsschulpflicht). Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufsschule oder der Förderberufsschule erfüllt. Sie endet mit dem Abschluss der Berufsausbildung oder spätestens zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Ostthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Drechsler-Str. 1

    07548 Gera

    Kontakt

    Fax: 0365 54854-666

    Telefon Festnetz: 0365 54854-600

    E-Mail: Poststelle.Ostthueringen@schulamt.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 30 - Schulverwaltung - Schülerbeförderung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 1b

    04626 Schmölln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-907

    Fax: 03447 586-917

    E-Mail: schulverwaltung@altenburgerland.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Schulpflicht tritt automatisch aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulbesuchspflicht, Schulpflicht, Schulzwang, Berufsschulpflicht, Schuldistanz, dem Unterricht fernbleiben, Schule nicht besuchen, Schulschwänzen, Vollzeitschulpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English