Schulpflicht

    Allgemeine Informationen zur Schulpflicht erhalten

    Sie erhalten grundlegende Informationen zur Schulpflicht und der grundsätzlichen Regelungen. Auf alle speziellen Ausnahmefälle wird nicht umfassend eingegangen.

    Beschreibung

    Wenn Sie oder Ihre Kinder in Thüringen leben, d. h. Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier haben oder in Thüringen in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen Sie der Schulpflicht (Schulpflichtige/Schulpflichtiger).

    Die Schulpflicht gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht.

    Die Vollzeitschulpflicht beginnt zum 1. August eines Jahres für alle Kinder, die an diesem Tag sechs Jahre alt sind. Es gibt Ausnahmen von dieser Altersregelung (z. B. vorzeitige Aufnahme und Rückstellung).

    Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Schuljahre. Dazu gibt es Ausnahmen (z. B. Überspringen einer Klassenstufe).

    Die Vollzeitschulpflicht kann an den staatlichen Schulen (Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium und Förderschule) sowie durch den Besuch einer Ersatzschule (sog. "freie Schulen" oder "Privatschulen") erfüllt werden. Es gibt weitere Möglichkeiten (z. B. an berufsbildenden Schulen).

    Wenn Sie oder Ihre Kinder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ist der Besuch der Berufsschule verpflichtend (Berufsschulpflicht). Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufsschule oder der Förderberufsschule erfüllt. Sie endet mit dem Abschluss der Berufsausbildung oder spätestens zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Ostthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Drechsler-Str. 1

    07548 Gera

    Kontakt

    Fax: 0365 54854-666

    Telefon Festnetz: 0365 54854-600

    E-Mail: Poststelle.Ostthueringen@schulamt.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Schulpflicht tritt automatisch aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulpflicht, Vollzeitschulpflicht, Schulschwänzen, Schule nicht besuchen, dem Unterricht fernbleiben, Berufsschulpflicht, Schulzwang, Schuldistanz, Schulbesuchspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de