Allgemeine Informationen zur Schulpflicht erhalten
Sie erhalten grundlegende Informationen zur Schulpflicht und der grundsätzlichen Regelungen. Auf alle speziellen Ausnahmefälle wird nicht umfassend eingegangen.
Beschreibung
Wenn Sie oder Ihre Kinder in Thüringen leben, d. h. Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier haben oder in Thüringen in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen Sie der Schulpflicht (Schulpflichtige/Schulpflichtiger).
Die Schulpflicht gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht.
Die Vollzeitschulpflicht beginnt zum 1. August eines Jahres für alle Kinder, die an diesem Tag sechs Jahre alt sind. Es gibt Ausnahmen von dieser Altersregelung (z. B. vorzeitige Aufnahme und Rückstellung).
Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Schuljahre. Dazu gibt es Ausnahmen (z. B. Überspringen einer Klassenstufe).
Die Vollzeitschulpflicht kann an den staatlichen Schulen (Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium und Förderschule) sowie durch den Besuch einer Ersatzschule (sog. "freie Schulen" oder "Privatschulen") erfüllt werden. Es gibt weitere Möglichkeiten (z. B. an berufsbildenden Schulen).
Wenn Sie oder Ihre Kinder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ist der Besuch der Berufsschule verpflichtend (Berufsschulpflicht). Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufsschule oder der Förderberufsschule erfüllt. Sie endet mit dem Abschluss der Berufsausbildung oder spätestens zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt Ostthüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0365 54854-666
Telefon Festnetz: 0365 54854-600
Internet
Formulare
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Schulpflicht tritt automatisch aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften ein.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.04.2022
Stichwörter
Schulpflicht, Vollzeitschulpflicht, Schulschwänzen, Schule nicht besuchen, dem Unterricht fernbleiben, Berufsschulpflicht, Schulzwang, Schuldistanz, Schulbesuchspflicht