Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerfahrtkosten

    Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht:

    • für Schüler der Grundschule und der Förderschule bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
    • für Schüler der Regelschule, des Gymnasiums, der Gesamtschule und der Förderschule ab Klassenstufe 5 und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahrs, des Berufsvorbereitungsjahrs, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.

    Eine Mindestbegrenzung entfällt, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schüler bedeutet oder wenn Schüler wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen. Ab Klassenstufe 11 des Gymnasiums einschließlich der Spezialschulen und -klassen sowie der mit der Gesamtschule oder einer Schule nach § 4 Abs. 4 ThürSchulG verbundenen dreijährigen gymnasialen Oberstufe können Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden. Dies gilt auch für Schüler des beruflichen Gymnasiums, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler.Bei überregionalen Förderschulen, Spezialschulen und -klassen sowie bei Grund- und Regelschulen in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden übernimmt der Schulträger der jeweiligen Schule die Schülerbeförderung im Rahmen des Schulaufwands.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-289

    Telefon Festnetz: 03628 738-271

    E-Mail: pa@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 11

    98701 Großbreitenbach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ecke Südstr./Bugtalweg (ca. 150m vom Rathaus entfernt)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: 308
      • Bus: 304
      • Bus: 303

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036781 481-14

    Telefon Festnetz: 036781 481-0

    E-Mail: kontakt@lg-grossbreitenbach.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldlose Zahlung, Girocard, giropay, Überweisung, Bargeldzahlung, paydirekt

    Bankverbindung

    Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

    Empfänger: Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

    IBAN: DE15 8405 1010 1010 1892 60

    BIC: HELADEF1ILK

    Bankinstitut: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

    Formulare

    Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten - (Thüringen)
    Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten - (Thüringen)
    Antrag auf Erstattung von Beförderungskosten zum Betriebspraktikum - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die notwendigen Antragsformulare sind bei den Schulträgern erhältlich.

    Verfahrensablauf

    Wenn der Landkreis, die kreisfreie Stadt oder die kreisangehörige Gemeinde als Schulträger keinen Schülertransport organisiert und auch keine Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs ausgehändigt hat, ist der Antrag auf Kostenerstattung mittels Formular beim Schulverwaltungsamt einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schülerfahrgeld, Schülerfahrausweis, finanzielle Hilfen, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English