Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerfahrtkosten

    Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht:

    • für Schüler der Grundschule und der Förderschule bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
    • für Schüler der Regelschule, des Gymnasiums, der Gesamtschule und der Förderschule ab Klassenstufe 5 und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahrs, des Berufsvorbereitungsjahrs, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.

    Eine Mindestbegrenzung entfällt, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schüler bedeutet oder wenn Schüler wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen. Ab Klassenstufe 11 des Gymnasiums einschließlich der Spezialschulen und -klassen sowie der mit der Gesamtschule oder einer Schule nach § 4 Abs. 4 ThürSchulG verbundenen dreijährigen gymnasialen Oberstufe können Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden. Dies gilt auch für Schüler des beruflichen Gymnasiums, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler.Bei überregionalen Förderschulen, Spezialschulen und -klassen sowie bei Grund- und Regelschulen in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden übernimmt der Schulträger der jeweiligen Schule die Schülerbeförderung im Rahmen des Schulaufwands.

    Hinweise für Hildburghausen: Schülerfahrtkosten

    Schulverwaltungsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-451
    FAX: 03685/445-501
     

    Schulverwaltungsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-451
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 4450

    De-Mail: poststelle@landkreis-hbn.de-mail.de

    Formulare

    Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten - (Thüringen)
    Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten - (Thüringen)
    Antrag auf Erstattung von Beförderungskosten zum Betriebspraktikum - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2012

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Gemeindeverwaltung Veilsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    98669 Veilsdorf

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Do. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:15 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 6866-0

    Fax: 03685 6866-16

    E-Mail: info@veilsdorf.de

    Formulare

    Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten - (Thüringen)
    Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten - (Thüringen)
    Antrag auf Erstattung von Beförderungskosten zum Betriebspraktikum - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Formulare

    Die notwendigen Antragsformulare sind bei den Schulträgern erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn der Landkreis, die kreisfreie Stadt oder die kreisangehörige Gemeinde als Schulträger keinen Schülertransport organisiert und auch keine Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs ausgehändigt hat, ist der Antrag auf Kostenerstattung mittels Formular beim Schulverwaltungsamt einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Schülerbeförderung, Schülerfahrgeld, Schülerfahrausweis, finanzielle Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024