Entschädigung aufgrund von Verkehrslärm Gewährung

    Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen

    Wenn Sie von Verkehrslärm durch eine Bundesfernstraße oder Landesstraße beeinträchtigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Einbau von Lärmschutzfenstern) beantragen.

    Beschreibung

    Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist? Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie beim Straßenbaulastträger einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

    Ansprechpartner

    Für Gauern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag unter Angaben des Wohnorts, der Straße und der Hausnummer
    • Vollmacht des Bevollmächtigten bei Wohnungseigentümergemeinschaft

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümer des Wohnhauses oder der Eigentumswohnung und haben mit der Realisierung der Lärmschutzmaßnahme noch nicht begonnen.
    • Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich an einer Bundesfernstraße oder Landesstraße.
    • Die Auslösewerte, Grenzwerte gemäß Richtlinie für Verkehrslärm an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind überschritten.
    • Sofern im Bundeshaushalt Haushaltsmittel bereitgestellt und noch nicht ausgeschöpft wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    • Antragsstellung durch Eigentümer
    • Feststellung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
    • Ortstermin zur Feststellung des Sanierungsaufwandes (gegebenenfalls Feststellung keine Überschreitung der Auslösewerte)
    • Aufforderung zur Angebotseinholung (möglichst 3 Angebote) entsprechend Ortstermin
    • Erstellung einer Vereinbarung mit Festlegung der Erstattungskosten
    • Auftragsvergabe und Einbauarbeiten (zum Beispiel Fenster, Lüfter, Dämmung) sind durch den Eigentümer zu veranlassen und zu überwachen
    • Abnahme der Leistungserbringung durch den Straßenbaulastträger
    • Auszahlung der Erstattung gemäß Vereinbarung, nach Vorlage der Rechnung vom Eigentümer

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Feststellung der Anspruchsberechtigung: 8 Wochen
    • weiterer Verlauf je nach haushaltsrechtlichen Voraussetzungen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 08.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Stichwörter

    Krach, Schallschutzfenster, Immissionen, Grenzwert, Lärmbeeinträchtigung, Schallschutz Fenster, Entschädigung wegen Verkehrslärm, passiver Lärmschutz, Lärmsanierung, Lärm, Straßenlärm, Verkehrslärmschutz, Lärmbelastung, Auslösewerte, Schallschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024