Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    Wenn Sie einen Reisepass benötigen, dann müssen Sie diesen beantragen.

    Beschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Ein- und Ausreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

    Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, sodass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

    Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.

    Hinweise:

    • Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
    • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
    • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
    • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.
    • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

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    Vorläufiger Reisepass: In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

    Mehrere Reisepässe: Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise, wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Passbehörde, in der Regel das Bürgeramt, in der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Zuständigkeit

    • an die Passbehörde (Bürgeramt) der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
    • an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.
    • Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Gerstungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 53

    99834 Gerstungen

    Cantus

    Regionalbahn: Bahnhof Gerstungen


    Wartburgmobil

    Bus: Bahnhof Gerstungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@gerstungen.de

    Telefon Festnetz: 036922 245-0

    Fax: 036922 245-500

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Gerstungen, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Einheitsgemeinde Gerstungen - Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 13

    99834 Gerstungen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Wilhelmstraße 53

    99834 Gerstungen

    Kontakt

    E-Mail: melde@gerstungen.de

    Telefon Festnetz: 036922 245-212

    Telefon Festnetz: 036922 245-0

    Fax: 036922 245-500

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2010 (von: Hartung, Karen)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Gerstungen, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild)
      • Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
    • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass (wenn Sie einen besitzen, auch wenn dieser ungültig ist)
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

    Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind:

    • Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Sie beziehungsweise Ihren gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt, in der Regel allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
    • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
    • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
    • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Bitte achten Sie vor jeder Auslandsreise rechtzeitig darauf, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. In manchen Ländern muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens drei Monate lang gültig sein.

    Kosten

    Reisepass (32 Seiten)

    Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind:

    • für einen Reisepass: 37,50 Euro
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: 69,50 Euro

    Ab dem 24. Lebensjahr:

    • für einen Reisepass: 70,00 Euro
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: 102,00 Euro

    Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22,00 Euro zahlen.

    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31,00 Euro Zuschlag bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
    • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
    • In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt. Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
    • Für manche Länder ist auch für Kinder ein Reisepass erforderlich (siehe Kinderreisepass).
    • Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)