Plan im Planfeststellungsverfahren

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für IT und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-239

    Telefon Festnetz: 03628 738-200

    E-Mail: ito@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
    und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de