Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Waltershausen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03622 630-173
Telefon Festnetz: 03622 630-176
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Fax: 03622 630-27170
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Telefon Festnetz: 03622 630-177
Telefon Festnetz: 03622 630-171
Fax: 03622 630-902555
Telefon Festnetz: 03622 630-178
E-Mail: bauamt@stadt-waltershausen.de
Rechtsgrundlage(n)
§§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen