Plan im Planfeststellungsverfahren

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Bauverwaltung

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03623 330-122(Liegenschaften)

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: 03623 330-119(Leitung Bauverwaltung)

    Telefon Festnetz: 03623 330-121(Hoch- und Tiefbau)

    E-Mail: bauverwaltung@friedrichroda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Bauen, Bauhof, Fachbereich Bauverwaltung, Liegenschaftsmanagement Hochbau Hausmeister Gebäude Instandhaltung Werterhaltung, Stadtumbau, Soziale Stadt, Innenstadtmodernisierungsprogramm, Wirtschaft Kultur Tourismus Kreisentwicklung Regionalplanung Wohnungsbauförderung Kreiswegewart, Wohungsbauförderung Wohnberechtigungsschein

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
    und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English