Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Hinweise für Erfurt: Dokumentation von Leitungen und Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum
Herstellung und Abgabe von Auszügen aus der Bestandsdokumentation stadteigener Kanal- und Leitungsnetze sowie Auskünfte zu sonstigem Leitungsbestand.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverwaltung/Dokumentation
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Steinplatz
Linie:- Bus: 9
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ziesemann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-3120
Ansprechpartner Kartenstelle (Sachgebiet Straßenverwaltung/Dokumentation)
Telefon Festnetz: 0361 655-3772
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Dokumentation von Leitungen und Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum
keine, erforderlich sind genaue Angaben zur Lage und zu den Ausmaßen des benötigten Kartenmaterials
Rechtsgrundlage(n)
§§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG
Kosten
Hinweise für Erfurt: Dokumentation von Leitungen und Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum
auf Basis der Verwaltungsgebührensatzung , abhängig von Größe und Inhalt des jeweiligen Auszuges
Gültigkeitsgebiet
Thüringen