Plan im Planfeststellungsverfahren

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Hinweise für Erfurt: Dokumentation von Leitungen und Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum

    Herstellung und Abgabe von Auszügen aus der Bestandsdokumentation stadteigener Kanal- und Leitungsnetze sowie Auskünfte zu sonstigem Leitungsbestand.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverwaltung/Dokumentation

    Adresse

    Besucheranschrift

    Eugen-Richter-Straße 45

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-3189

    Telefon Festnetz: 0361 655-3768

    E-Mail: Strassendokumentation@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Ziesemann (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3120

    • Ansprechpartner Kartenstelle (Sachgebiet Straßenverwaltung/Dokumentation)

      Telefon Festnetz: 0361 655-3772

      E-Mail: kartenstelle.tiefbau-verkehr@erfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Dokumentation von Leitungen und Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum

    keine, erforderlich sind genaue Angaben zur Lage und zu den Ausmaßen des benötigten Kartenmaterials

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
    und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Dokumentation von Leitungen und Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum

    auf Basis der Verwaltungsgebührensatzung , abhängig von Größe und Inhalt des jeweiligen Auszuges

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de