Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung

    Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen

    Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderungen im Straßenverkehr durchführen möchten, dann müssen Sie sich dies vorher genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

    Zuständigkeit

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:

    • die Erteilung von Genehmigungen für den Straßenbahnverkehr und den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse und Pkw),
    • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr),
    • die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (§ 43 Abs. 1 BOKraft).

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:

    • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 1a

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel.03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.

    Kontakt

    Fax: 03447 586-629

    Telefon Festnetz: 03447 586-626

    E-Mail: strassenverkehr@altenburgerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nahverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English