Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung

    Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen

    Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderungen im Straßenverkehr durchführen möchten, dann müssen Sie sich dies vorher genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

    Zuständigkeit

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:

    • die Erteilung von Genehmigungen für den Straßenbahnverkehr und den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse und Pkw),
    • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr),
    • die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (§ 43 Abs. 1 BOKraft).

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:

    • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Greiz

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Landratsamt
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Haus 1, 2 und 3

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    Fax: 03661 876-222

    E-Mail: info@landkreis-greiz.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nahverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de