Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen
Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderungen im Straßenverkehr durchführen möchten, dann müssen Sie sich dies vorher genehmigen lassen.
Beschreibung
Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).
Zuständigkeit
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen für den Straßenbahnverkehr und den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse und Pkw),
- die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr),
- die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (§ 43 Abs. 1 BOKraft).
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw).
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Öffentliche Ordnung Gewerbebehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03663 488-536
Fax: 03663 488-453
Telefon Festnetz: 03663 488-537
Telefon Festnetz: 03663 488-522
Telefon Festnetz: 03663 488-534
Fax: 03663 488-496
E-Mail: gewerbe@lrasok.thueringen.de
Formulare
Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Stichwörter
Fachdienst Öffentliche Ordnung Gewerbebehörde Gaststätte
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Nahverkehr