Politische Partei: Gründung
Wenn Sie eine Partei gründen möchten, dann müssen Sie dies beim Bundeswahlleiter anzeigen.
Beschreibung
Die Parteien spielen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle. Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken will.
Parteien müssen außerdem nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach dem Umfang und der Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Parteien haben sich beim Bundeswahlleiter anzuzeigen und dort eine Reihe von Unterlagen (zum Beispiel die Satzung und das Parteiprogramm) zu hinterlegen.
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Zulassung Parteien zur Wahl, Partei, Gründung einer Partei, Politische Partei, Parteigründung, Zulassung Kandidaten zur Wahl