Parteieigenschaft Feststellung

    Politische Partei: Gründung

    Wenn Sie eine Partei gründen möchten, dann müssen Sie dies beim Bundeswahlleiter anzeigen.

    Beschreibung

    Die Parteien spielen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle. Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken will.

    Parteien müssen außerdem nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach dem Umfang und der Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

    Parteien haben sich beim Bundeswahlleiter anzuzeigen und dort eine Reihe von Unterlagen (zum Beispiel die Satzung und das Parteiprogramm) zu hinterlegen.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Sömmerda (Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Partei, Politische Partei, Gründung einer Partei, Zulassung Kandidaten zur Wahl, Parteigründung, Zulassung Parteien zur Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de