Politische Partei: Gründung
Wenn Sie eine Partei gründen möchten, dann müssen Sie dies beim Bundeswahlleiter anzeigen.
Beschreibung
Die Parteien spielen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle. Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken will.
Parteien müssen außerdem nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach dem Umfang und der Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Parteien haben sich beim Bundeswahlleiter anzuzeigen und dort eine Reihe von Unterlagen (zum Beispiel die Satzung und das Parteiprogramm) zu hinterlegen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kulturhaus
Linie:- Bus: A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten der Fachbereiche zu den üblichen Bürozeiten, vorzugsweise jedoch nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Fröhlich (Hauptamtsleiterin)
Fax: 03606 677-900
Telefon Festnetz: 03606 677-105
Frau Anja Kopka (Assistentin)
Telefon Festnetz: 03606 677-106
Fax: 03606 677-900
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Partei, Politische Partei, Gründung einer Partei, Zulassung Kandidaten zur Wahl, Parteigründung, Zulassung Parteien zur Wahl