Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten

    Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

    Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.

    Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 1a

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel.03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.

    Kontakt

    Fax: 03447 586-629

    Telefon Festnetz: 03447 586-626

    E-Mail: strassenverkehr@altenburgerland.de

    Internet

    Formulare

    Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
    Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 27 - Sozialberatung, Vormund und Betreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 30

    04600 Altenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-802

    Fax: 03447 586-762

    E-Mail: Silke.Manger@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
    Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parken, Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, Behindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Behindertenparkausweis, SB-Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de