• Steinach (Landkreis Sonneberg, Thüringen)
Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten

Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

Wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde IhresWohnortes.

Wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde IhresWohnortes.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.1 Straßenverkehrsbehörde

Adresse

Postanschrift

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lkson.de

Telefon Festnetz: 03675 871-508

Fax: 03675 871-488

Kontaktperson

Formulare

Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union

Version

Technisch erstellt am 16.07.2022

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

  • Lichtbild (bei außergewöhnlich gehbehindert oder blind)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Bescheinigung des Landratsamtes (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen (Merkzeichen "G" und "B")
  • Lichtbild (bei außergewöhnlich gehbehindert oder blind)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Bescheinigung des Landratsamtes (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen (Merkzeichen "G" und "B")

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 Abs. 1b Nr. 2

§ 145 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 Abs. 1b Nr. 2

§ 145 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

Kosten

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, Parkerlaubnis, Behindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parken, SB-Ausweis, Parkberechtigung, Behindertenparkausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024