Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten

    Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

    Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.

    Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde IhresWohnortes.

    Wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde IhresWohnortes.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.1 Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-508

    Fax: 03675 871-488

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
    Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2022

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    • Lichtbild (bei außergewöhnlich gehbehindert oder blind)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Bescheinigung des Landratsamtes (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen (Merkzeichen "G" und "B")
    • Lichtbild (bei außergewöhnlich gehbehindert oder blind)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Bescheinigung des Landratsamtes (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen (Merkzeichen "G" und "B")

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 Abs. 1b Nr. 2

    § 145 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 Abs. 1b Nr. 2

    § 145 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

    Kosten

    Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, Parkerlaubnis, Behindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parken, SB-Ausweis, Parkberechtigung, Behindertenparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024