Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde IhresWohnortes.
Wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde IhresWohnortes.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.1 Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau A. Beyer
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-508
Fax: 03675 871-488
Frau A. Leib
Formulare
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
- Lichtbild (bei außergewöhnlich gehbehindert oder blind)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Bescheinigung des Landratsamtes (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen (Merkzeichen "G" und "B")
- Lichtbild (bei außergewöhnlich gehbehindert oder blind)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Bescheinigung des Landratsamtes (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen (Merkzeichen "G" und "B")
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 Abs. 1b Nr. 2
§ 145 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 Abs. 1b Nr. 2
§ 145 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
Kosten
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, Parkerlaubnis, Behindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parken, SB-Ausweis, Parkberechtigung, Behindertenparkausweis