Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Hinweise für Hildburghausen: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten:
- für Schwerbehinderte, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" noch nicht erfüllt sind, deren Gehfähigkeit aber stark eingeschränkt ist
- Geltungsbereich: Thüringen, Hessen, Baden-Würtemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
- die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises sowie des Bescheides vom Versorgungsamt
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde
- für Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung (außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blinde) auf Parkerleichterungen angewiesen sind
- Parkausweis ist in allen Staaten der Europäischen Union gültig
- die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises und eines Fotos
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten:
- für Schwerbehinderte, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" noch nicht erfüllt sind, deren Gehfähigkeit aber stark eingeschränkt ist
- Geltungsbereich: Thüringen, Hessen, Baden-Würtemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
- die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises sowie des Bescheides vom Versorgungsamt
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde
- für Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung (außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blinde) auf Parkerleichterungen angewiesen sind
- Parkausweis ist in allen Staaten der Europäischen Union gültig
- die Ausstellung erfolgt gebührenfrei auf Antrag nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises und eines Fotos
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hildburghausen: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Untere Straßenverkehrsbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-242
FAX: 03685/445-501
Untere Straßenverkehrsbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-242
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Formulare
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Hinweise für Hildburghausen: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Gehbehinderte_Blinde
PDF: 58 KB
Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Schwerbehinderte
PDF: 75 KB
Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Gehbehinderte_Blinde
PDF: 58 KB
Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung Schwerbehinderte
PDF: 75 KB
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022