Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zur Zeit nur telefonische oder Online-Terminvereinbarungen.
Kontakt
Internet
Formulare
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - FD Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1243
99974 Mühlhausen/Thüringen
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Formblatt Versorgungsamt Thüringen - Bestätigung Grad der Behinderung
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Stichwörter
Bürgerbüro, Bürgerservice Hotline Telefon, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldewesen
erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parken, Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, Parkberechtigung, SB-Ausweis, Behindertenparkausweis, Parkerlaubnis, Behindertenparkplatz