Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Schwerbehinderten Parkausweis beantragen Sie hier online
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Bauamt
Untere Straßenverkehrsbehörde
Marktplatz 15
37308 Heilbad Heiligenstadt
E-Mail: th.fleischhauer@heilbad-heiligenstadt.de
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Bauamt
Untere Straßenverkehrsbehörde
Marktplatz 15
37308 Heilbad Heiligenstadt
E-Mail: th.fleischhauer@heilbad-heiligenstadt.de
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 677616
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Untere Verkehrsbehörde / Sondernutzung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit
Ohne außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen mit aG
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen ohne aG
Mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit
Ohne außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, Parkerlaubnis, Behindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parken, SB-Ausweis, Parkberechtigung, Behindertenparkausweis