Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden
-
der Landkreise und kreisfreien Städte,
-
der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
-
der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg - Ordnungsamt
Beschreibung
Sonstige Zuständigkeiten:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Erteilung von Genehmigungen für Traditionsfeuer, zur Plakatierung, zum Fällen von Bäumen)
- Anzeige bzw. Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen
- Straßensondernutzung
- Erteilung von Genehmigungen zur Inanspruchnahme öffentlicher (gemeindlicher) Verkehrsflächen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Brandschutz, Katastrophenschutz
- Tierschutz/Fundtiere
- Jagd- und Fischereiwesen (Wildschäden, Pachtverträge)
- Fundbüro
- Friedhofswesen (gemeindliche Friedhöfe)
- Satzungsrecht
- Versicherungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03647 4394-21
Telefon Festnetz: 03647 4394-20
Fax: 03647 4394-94
E-Mail: ordnungsamt@vg-oppurg.de
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Verkehr Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehr@lrasok.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03663 488-655
Telefon Festnetz: 03663 488-644
Telefon Festnetz: 03663 488-643
Fax: 03663 488-512
Formulare
Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten (Direkterhebung beim Betroffenen) Strassenverkehrsbehoerde
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner
Stichwörter
Verkehr Straßenverkehrsbehörde
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
- Fahrerlaubnis/Führerschein
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
- bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
- Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m.
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
- Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
- Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022