Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen

    Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

    Hinweise für Hildburghausen: Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkausweis

    Der Bewohnerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung für amtlich gemeldete Bewohner von Wohngebieten, in denen nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

    Er kann in der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen beantragt werden:

    • Antragsformular

    • Personaldokument

    Bewohnerparkausweis

    Der Bewohnerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung für amtlich gemeldete Bewohner von Wohngebieten, in denen nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

    Er kann in der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen beantragt werden:

    • Antragsformular

    • Personaldokument

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörden

    • der Landkreise und kreisfreien Städte,

    • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,

    • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

    Hinweise für Hildburghausen: Bewohnerparkausweis

    Untere Straßenverkehrsbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-242
    FAX: 03685/445-501

    Untere Straßenverkehrsbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-242
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2012 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 20.02.2013 (von: Angela Schmidt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
    • Fahrerlaubnis/Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
    • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt.

    Hinweise für Hildburghausen: Bewohnerparkausweis

    Antrag Anwohnerparkausweis
    PDF: 100 KB
     

    Antrag Anwohnerparkausweis
    PDF: 100 KB

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
    • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hildburghausen: Bewohnerparkausweis

    Rechtliche Grundlagen:

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Gebühernordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtliche Grundlagen:

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Gebühernordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hildburghausen: Bewohnerparkausweis

    Gebühr:  max. für 1 Jahr gültig  32,50 Euro

    Gebühr: max. für 1 Jahr gültig 32,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
    • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    • Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)