Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden
-
der Landkreise und kreisfreien Städte,
-
der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
-
der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Tambach-Dietharz
Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz
IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner
Landratsamt Gotha - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
- Fahrerlaubnis/Führerschein
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
- bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
- Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
- Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
- Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022
Stichwörter
Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung, Anwohner, Parkberechtigung, Parken, Handwerker, Anwohnerparkausweis