• Floh-Seligenthal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen)
Bewohnerparkausweis Erteilung

Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen

Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Straßenverkehrsbehörden

  • der Landkreise und kreisfreien Städte,

  • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,

  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Ansprechpartner

Für Floh-Seligenthal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
  • Fahrerlaubnis/Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
  • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Formulare

Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
  • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Kosten

Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
  • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
  • Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 11.12.2024

Stichwörter

Ausnahmegenehmigung, Anwohner, Fußgängerzone befahren, Handwerker, Anwohnerparkausweis, Parken, Parkberechtigung, Parkerlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024