Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen

    Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörden

    • der Landkreise und kreisfreien Städte,

    • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,

    • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    99734 Nordhausen

    Besucheradresse - Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
      Anzahl: 25  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
      Linien:
      • Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
      • Bus: Linie F

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.

    Postanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3631 696-9555

    Fax: +49 3631 696-838(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

    E-Mail: buergerservice@nordhausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldebehörde

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
    • Fahrerlaubnis/Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
    • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
    • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
    • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    • Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung, Anwohner, Parkberechtigung, Parken, Handwerker, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English