Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen

    Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörden

    • der Landkreise und kreisfreien Städte,

    • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,

    • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Rechts- und Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    null

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 1

    37339 Leinefelde-Worbis

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Göttinger Straße 5

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3610

    E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-eic.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17

    37339 Teistungen

    Öffnungszeiten

    * Montag 9.00-12.00 Uhr * Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr * Freitag 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036071 96258

    Telefon Festnetz: 036071 84639

    E-Mail: info@lindenberg-eichsfeld.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
    • Fahrerlaubnis/Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
    • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
    • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
    • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    • Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parken, Fußgängerzone befahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de