Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen

    Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen oder ändern

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
    Untere Verkehrsbehörde
    Marktplatz 15
    37308 Heilbad Heiligenstadt
    E-Mail: th.fleischhauer@heilbad-heiligenstadt.de

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
    Untere Verkehrsbehörde
    Marktplatz 15
    37308 Heilbad Heiligenstadt
    E-Mail: th.fleischhauer@heilbad-heiligenstadt.de

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörden

    • der Landkreise und kreisfreien Städte,

    • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,

    • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

    Ansprechpartner

    Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidienstraße 20

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677616

    E-Mail: verkehrsbehoerde@heilbad-heiligenstadt.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Aegidienstraße 20

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-300

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: ordnungsamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2008

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Untere Verkehrsbehörde / Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidienstraße 20

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-616

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: bauamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2008

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
    • Fahrerlaubnis/Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
    • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
    • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen oder ändern

    Gern persönlich vor Ort (Bürgerbüro, Marktplatz 15) oder bequem online.

    Gern persönlich vor Ort (Bürgerbüro, Marktplatz 15) oder bequem online.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
    • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    • Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.01.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Anwohner, Fußgängerzone befahren, Handwerker, Anwohnerparkausweis, Parken, Parkberechtigung, Parkerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024